FAQ

FAQ

Was Sie schon immer über Flucht und Integration wissen wollten. 

Q: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
A. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme der Flüchtlinge bilden die Genfer Konvention, UNO Menschenrechtscarta, das Flüchtlingsaufnahmegesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz.

Q: Welche Fluchtursachen gibt es?
A: Krieg, Verfolgung wegen des Glaubens, wirtschaftliche Gründe

Q: Zahlen und Fakten
A: Aktuell sind in Brakel 438 Schutzsuchende in den Sammelunterkünften 'Brakeler Märsch' und am Heinrich-Kluge-Weg, sowie in vielen ehemals leerstehenden Häusern in den Ortsteilen untergebracht.

Q: Machen wir aus Flüchtlingen reiche Leute?
A: Nein! Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Schutzsuchenden etwas weniger als den Hartz IV Regelsatz. Das sog. Schonvermögen beträgt 200 €. Darüber hinaus gehendes Barvermögen muss zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verbraucht werden.

Q: Wie sieht es mit der ärztlichen Versorgung aus?
A: Grundsätzlich steht den Schutzsuchenden ärztliche Versorgung in Notfällen und bei Schmerzzuständen zu.

Q. Bezahlt die Stadt Brakel den Flüchtlingen ein Smartphone?
A: Nein! Smartphones siind auf den mitunter jahrelangen Fluchtwegen eine notwendige Ausrüstung mit Navigationssytem, Übersetzer und der Möglichkeit den Kontakt in die Heimat zu halten. Daher benutzen die Flüchtlinge gerne öffentlich zugängliche WLan Hotspots, die es z.B. auf dem Brakeler Marktplatz gibt, um so mit Skype eine kostenlose Verbindung nach Hause herzustellen. Anfallende Kosten für Datenverbindungen oder Telefonate müssen die Schutzsuchenden aus ihrem Taschengeldbudget finanzieren.

Weitere interessante Fragen werden hier beantwortet:
Allgemeine Fragen zur Problematik von Geflüchteten